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OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13
Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 2 Ws 150/14
Im Verfahren zur Überprüfung der Genehmigung einer Zwangsbehandlung gemäß § 8 UBG BW ist die Einhaltung der Verfahrensvorschriften der §§ 8 Abs. 5 Satz 3 UBG BW, 312 ff. FamFG vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf eine Verfahrensrüge nach §§ 118, 119 StVollzG hin zu prüfen (Abweichung von OLG Stuttgart, Die Justiz 2014, 35).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der …
Soweit entsprechende frühere Anordnungen durch obergerichtliche Entscheidungen - des Oberlandesgerichts S vom 21.10.2013 (4a Ws 211/13 (V)) und des Senats vom 07.05.2014 (2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58) - aufgehoben wurden, ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dies jeweils allein wegen unzureichender Begründung der angefochtenen Entscheidungen erfolgte, ohne dass damit eine Beurteilung der materiellen Anordnungsvoraussetzungen verbunden war.Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
- OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 2 Ws 102/18
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anfechtbarkeit der durch einstweilige …
Auch im Übrigen gelten für die Erteilung der gerichtlichen Zustimmung zur Zwangsbehandlung hohe Begründungsanforderungen (vgl. dazu neben den bereits angeführten Entscheidungen des Senats noch Beschlüsse vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101 …und vom 26.03.2018 - 2 Ws 79/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, bei juris Rn. 54 ff.).